Rechtsprechung
VG Potsdam, 18.04.2018 - 8 K 5059/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG Frankfurt/Oder, 25.01.2019 - 5 K 1805/15
Wasserversorgungsbeiträge
Vielmehr reichte offensichtlich für das Anschlussrecht, welches mit der Anschlussmöglichkeit korrespondiert, die Belegenheit einer anschlussbereiten Versorgungsleitung ohne konkreten Grundstücksanschluss, der im Bedarfsfalle - im Falle der Geltendmachung des Anschlussrechts - herzustellen war (so auch VG Potsdam, Urteil vom 18. April 2018 - 8 K 5059/15).Denn der aufgrund des Gesetztes zur Stabilisierung der Zweckverbände für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vom 06. Juli 1998 (StabG) ergangene Feststellungsbescheid vom 02. Juni 1999 des Landkreises Oberhavel wirkte auf den 17. Oktober 1992 materiell zurück und wurde bestandskräftig, so dass danach der Verband des Beklagten als am 17. Oktober 1992 entstanden gilt und durch den Verband oder seine Behörde ergangene Maßnahmen dem Einwand entzogen sind, sie seien wegen der Gründungsfehler rechtswidrig oder gar unwirksam (zu den rechtlichen Folgen eines solchen Feststellungsbescheids bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16 und VG Frankfurt Oder, Urteil vom 20. September 2017 - 5 K 843/15, VG Potsdam, Urteil vom 18. April 2018 - 8 K 5059/15).
Auch hinge die Beitragspflicht jeweils von dem für den Beitragspflichtigen bloß zufälligen Ereignis ab, ob nach Eintritt der hypothetischen Festsetzungsverjährung infolge Beitritts einer Kommune zu einem Zweckverband oder auch durch erstmalige Gründung eines solchen oder einer nicht auf "Augenhöhe" erfolgten Fusion von Zweckverbänden ein Beitrag für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Anlage wieder in voller Höhe erhoben werden könnte (vgl. hierzu Kammerurteile vom 7. Dezember 2016 - 5 K 1290/13 sowie vom 20. September 2017 - 5 K 843/17; vgl. auch VG Potsdam, Urteil vom 22. Juni 2016 - 8 K 2979/14; VG Potsdam, Urteil vom 18. April 2018 - 8 K 5059/15).
- VG Frankfurt/Oder, 25.01.2019 - 5 K 1250/15
Erhebung von Wasserversorgungsbeiträgen; Satzung als taugliche Rechtsgrundlage …
Zudem ist aus den zitierten Satzungen bereits nicht ersichtlich, dass die Beitragspflicht erst entstand, wenn auch ein im Eigentum des Verbandes des Beklagten stehender Grundstücks- bzw. Hausanschluss hergestellt wurde (so im Ergebnis auch VG Potsdam, Urteil vom 18. April 2018 - 8 K 5059/15). - VG Frankfurt/Oder, 18.10.2019 - 5 K 67/16
Erhebung von Trinkwasseranschlussbeiträgen; echte Rückwirkung
(i) Aus den zitierten Satzungen ist bereits nicht ersichtlich, dass die Beitragspflicht erst entstand, wenn auch ein im Eigentum des Verbandes des Beklagten stehender Grundstücks- bzw. Hausanschluss hergestellt wurde (so im Ergebnis nun auch VG Potsdam, Urteil vom 18. April 2018 - 8 K 5059/15).
- VG Frankfurt/Oder, 06.09.2019 - 5 K 2584/17
Wasserversorgungsbeiträge
Denn zum einen ist aus den vom Beklagten insoweit bezogenen Satzungen bereits nicht ersichtlich, dass die Beitragspflicht erst entstand, wenn auch ein im Eigentum des Verbandes des Beklagten stehender Grundstücks- bzw. Hausanschluss hergestellt wurde (so auch VG Potsdam, Urteil vom 18. April 2018 - 8 K 5059/15). - VG Frankfurt/Oder, 25.01.2019 - 5 K 1421/15
Erhebung von Wasserversorgungsbeiträgen; Satzung als taugliche Rechtsgrundlage …
Zudem ist aus den zitierten Satzungen bereits nicht ersichtlich, dass die Beitragspflicht erst entstand, wenn auch ein im Eigentum des Verbandes des Beklagten stehender Grundstücks- bzw. Hausanschluss hergestellt wurde (so im Ergebnis auch VG Potsdam, Urteil vom 18. April 2018 - 8 K 5059/15). - VG Frankfurt/Oder, 14.06.2019 - 5 K 1617/15
Beitrag für den Anschluss eines Grundstücks an zentrale Trinkwasseranlage
Denn zum einen ist aus den zitierten Satzungen bereits nicht ersichtlich, dass die Beitragspflicht erst entstand, wenn auch ein im Eigentum des Verbandes des Beklagten stehender Grundstücks- bzw. Hausanschluss hergestellt wurde (so im Ergebnis nun auch VG Potsdam, Urteil vom 18. April 2018 - 8 K 5059/15). - VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 1403/15
Klage gegen Wasseranschlussbeitrag
Denn zum einen ist aus den zitierten Satzungen bereits nicht ersichtlich, dass die Beitragspflicht erst entstand, wenn auch ein im Eigentum des Verbandes des Beklagten stehender Grundstücks- bzw. Hausanschluss hergestellt wurde (so im Ergebnis nun auch VG Potsdam, Urteil vom 18. April 2018 - 8 K 5059/15). - VG Frankfurt/Oder, 25.01.2019 - 5 K 1246/15
Erhebung von Wasserversorgungsbeiträgen; Satzung als taugliche Rechtsgrundlage …
Denn zum einen ist aus den zitierten Satzungen bereits nicht ersichtlich, dass die Beitragspflicht erst entstand, wenn auch ein im Eigentum des Verbandes des Beklagten stehender Grundstücks- bzw. Hausanschluss hergestellt wurde (so im Ergebnis nun auch VG Potsdam, Urteil vom 18. April 2018 - 8 K 5059/15).